Die Notwendigkeit einer Brandschutzbegehung kann aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der DGUV V1 und dem Regelwerk 2000 der VdS abgeleitet werden.
Brandschutzbegehungen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Bei der Durchführung einer Brandschutzbegehung wird die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzeinrichtungen und -maßnahmen in den Bereichen des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz überprüft. Somit lassen sich Mängel erkennen und der ordnungsgemäße Zustand aller Brandschutzeinrichtungen wieder herstellen.
Das Ergebnis einer betrieblichen Brandschutzbegehung wird von Emergenda zeitnah und schriftlich aufbereitet und mit einer Vorschlagsliste zur Mängelbeseitigung an die Geschäftsführung übergeben.
Als rechtliche Basis für betriebliche Brandschutzbegehungen kann durchaus das Arbeitsschutzgesetzt herangezogen werden.
Die Notwendigkeit einer Brandschutzbegehung kann aus dem Arbeitssicherheitsgesetzt, der DGUV V1 und dem Regelwerk 2000 der VdS abgeleitet werden.
Die Notwendigkeit einer Brandschutzbegehung kann aus dem Arbeitssicherheitsgesetzt, der DGUV V1 und dem Regelwerk 2000 der VdS abgeleitet werden.