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Betrieblicher Brandschutz

Die Notwendigkeit einer Brandschutzbegehung kann aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der DGUV V1 und dem Regelwerk 2000 der VdS abgeleitet werden.

Betriebliche Brandschutzbegehung

Brandschutzbegehungen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Bei der Durchführung einer Brandschutzbegehung wird die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzeinrichtungen und -maßnahmen in den Bereichen des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz überprüft. Somit lassen sich Mängel erkennen und der ordnungsgemäße Zustand aller Brandschutzeinrichtungen wieder herstellen.

Das Ergebnis einer betrieblichen Brandschutzbegehung wird von Emergenda zeitnah und schriftlich aufbereitet und mit einer Vorschlagsliste zur Mängelbeseitigung an die Geschäftsführung übergeben.

Vorteile: Betriebliche Brandschutzbegehung

1. Rechtliche Basis

Als rechtliche Basis für betriebliche Brandschutzbegehungen kann durchaus das Arbeitsschutzgesetzt herangezogen werden.

2. Notwendigkeit

Die Notwendigkeit einer Brandschutzbegehung kann aus dem Arbeitssicherheitsgesetzt, der DGUV V1 und dem Regelwerk 2000 der VdS abgeleitet werden.

3. Durchführung

Die Notwendigkeit einer Brandschutzbegehung kann aus dem Arbeitssicherheitsgesetzt, der DGUV V1 und dem Regelwerk 2000 der VdS abgeleitet werden.

Serviceleistungen

Im Rahmen einer betrieblichen Brandschutzbegehung werden bei uns folgenden Themenbereiche überprüft:
  • Verantwortlichkeiten
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz
  • Maßnahmen im Brandfall
Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!
Alexander Haas

Wir beraten Sie gerne zum Thema Brandschutz

Kontakt 07308 4008012