Kraftbetätigte Türen und Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, die mithilfe eines Antriebs betätigt werden. Die Prüfung nach ASR 1.7 stellt sicher, dass diese Türen und Tore den Sicherheitsstandards entsprechen.
Als kraftbetätigte Türen und Tore werden laut Auslegung bewegliche Raumabschlüsse bezeichnet, die im Fall von Türen hauptsächlich zum Verkehr von Fußgängern dienen, während Tore vorrangig für Fahrzeuge oder zum Transport von Lasten bestimmt sind.
Der Ergänzung „kraftbetätigt“ besagt, dass die jeweiligen Flügel dieser Raumabschlüsse mit Hilfe eines Antriebes bewegt werden können.
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR 1.7 wurde im Jahr 2009 eingeführt und löste somit alle früheren Vorschriften ab.
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR 1.7 gewährleistet die Sicherheit von beweglichen Raumabschlüssen, die durch Antriebe betätigt werden.
Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Herstellers. Die Ergebnisse sind nicht nur zu dokumentieren, sondern auch an der Arbeitsstätte zur Einsicht und Kontrolle aufzubewahren.
Die ASR 1.7 besagt weiterhin, dass die Überprüfung an 2 Bedingungen geknüpft ist. Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore darf nur durch dafür geschulte Sachkundige erfolgen, die außerdem mit den geeigneten Messgeräten ausgestattet sein müssen.
Dabei handelt es sich um alle Personen, die an den betreffenden Sachkundelehrgängen anerkannter privater oder staatlicher Einrichtungen teilgenommen haben.
Zielgruppe dieser Sachkundelehrgänge sind zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder Mitarbeiter aus den Bereichen Montage, Wartung & Instandhaltung, Lagerverwaltung oder Logistik. Der Sachkundelehrgang zur Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR 1.7 wird im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. In dem Seminar, das sich über mehrere Tage erstreckt, werden die Teilnehmer mit den Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb kraftbetriebener Fenster, Türen und Tore vertraut gemacht.
Die Teilnehmer lernen, was in einem Schadensfall zu tun ist und lernen die Regeln zur Bewertung von Schäden. Wie das Schadenbehandlungsverfahren zu erfolgen hat, wird den Seminarteilnehmern ebenfalls vermittelt. Der Sachkundelehrgang zur Prüfung endet mit einer abschließenden Prüfung, die unter praxisnahen Bedingungen durchgeführt wird.
Der erfolgreiche Abschluss des Sachkundelehrgangs wird durch eine Urkunde dokumentiert. Sofort danach sind die Teilnehmer dazu berechtigt, die Prüfung in Eigenverantwortung durchzuführen, vorausgesetzt sie verwenden dafür die vom Gesetzgeber geforderten und überprüften Messgeräte.
Durch unsere Der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 werden bei uns folgenden Themenbereiche überprüft: