Unsere Veranstaltung „Ausbildung zum Evakuierungshelfer“ erfüllt in ihren Inhalten den Empfehlungen und Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 2.2 sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1.
Unsere Veranstaltung "Ausbildung zum Evakuierungshelfer" erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 2.2 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1.
Die Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse für Evakuierungshelfer, um im Ernstfall schnell und sicher handeln zu können.