Unsere Veranstaltung „Fortbildung zum Brandposten feuergefährlichen Arbeiten“ erfüllt in ihren Inhalten den Empfehlungen und Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1, die Richtlinien der VdS (2008) sowie den berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI 563).
Die Veranstaltung "Fortbildung zum Brandposten feuergefährlichen Arbeiten" erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1, der Richtlinien der VdS (2008) sowie den berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI 563).
Die Fortbildung vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Brandposten tätig werden möchten. Sie bietet einen umfassenden Einblick in die Aufgaben und Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.