Unsere Veranstaltung „Unterweisung im Brandschutz“ erfüllt in ihren Inhalten den Empfehlungen und Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 1 sowie den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2
Unsere Veranstaltung "Unterweisung im Brandschutz" entspricht den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 1 und den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2.
Die Unterweisung vermittelt den Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse, um sich im Falle eines Brandes richtig zu verhalten und so zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.
In unserer Unterweisung im Brandschutz werden folgende Themenpunkte behandelt.